Die Datenschutzgrundverordnung wird ein wesentlicher Teil der europäischen Gemeinschaft werden. Umso erfreulicher ist es, dass am gestrigen Tage das erste Konsultationsverfahren im Rahmen des institutionellen Rechts der Europäischen Union (Trilog) stattgefunden hat. In unserem Pressespiegel „Datenschutzgrundverordnung“ haben wir wesentliche Zitate zusammengestellt.
Ziel sind einheitliche hohe Datenschutzstandards bis Ende 2015
Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) , Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Reform der Datenschutzgrundverordnung: „Es ist ein gutes Zeichen, dass sowohl der Ministerrat, als auch Europäische Kommission und Europäisches Parlament beim Verhandlungsauftakt heute ihr Ziel bekräftigt haben, die Verhandlungen über ein einheitliches europäisches Datenschutzgesetz bis Ende des Jahres 2015 im Paket mit der Richtlinie zum Datenschutz im Strafverfahren abzuschließen. Unsere Aufgabe ist nun, uns möglichst schnell auf rechtssichere und einheitliche Datenschutzstandards zu einigen, die ein hohes Schutzniveau ausgehend von dem der jetzigen Richtlinie von 1995 garantieren. Das erste Treffen heute hat gezeigt, dass dieses Ziel erreichbar ist, wenn sich die drei Verhandlungspartner auf der Grundlage ihrer abgestimmten Positionen aufeinander zubewegen. Dazu haben sich alle Seiten bereit erklärt.“
Axel Voss freut sich über die Posi­tio­nie­rung der EU-Mitgliedstaaten
„Es ist begrü­ßens­wert, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Daten­schutz­grund­ver­ord­nung nun eine gemein­same Posi­tion haben und bereit sind für die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen“, erklärte Axel Voss (CDU), der Ver­hand­lungs­füh­rer zum Thema Daten­schutz für die Euro­päi­sche Volks­par­tei im Euro­päi­schen Par­la­ment ist.
Die Rechts­über­ar­bei­tung ist not­wen­dig, da die der­zei­ti­gen Daten­schutz­re­geln ver­al­tet sind. Durch die Daten­schutz­ver­ord­nung wäre zumin­dest in Europa der Fli­cken­tep­pich von 28 Ein­zel­ge­set­zen passé. Für den Schutz von per­sön­li­chen Daten soll es künf­tig ein­heit­li­che Stan­dards geben, die direkt in jedem EU-Land gleich gel­ten sol­len.
Hierzu erläu­tert Axel Voss: „Wir leben im Zeit­al­ter der digi­ta­len Revo­lu­tion, in der Daten die neue Wäh­rung sind. Die Men­schen tau­schen ihre Daten gegen Dienst­leis­tun­gen in Form von Smartphone-Applikationen und ande­ren sozia­len Netz­wer­ken. Aus die­sem Grund müs­sen wir die Pri­vat­sphäre unse­rer Bür­ger noch bes­ser als zuvor schüt­zen, denn sie haben ein Recht dar­auf, dass ihre Daten geheim blei­ben. In die­sem Grund­satz dür­fen wir uns nicht beir­ren las­sen. Daten­schutz ist ein Grund­recht! Dabei ist es wich­tig, dass die Stan­dards trotz erheb­li­cher Ver­bes­se­run­gen für die Nut­zer auch für die Wirt­schaft noch prak­ti­ka­bel blei­ben. Das neue Daten­schutz­re­gle­ment soll keine unnö­ti­gen büro­kra­ti­schen Hür­den für Unter­neh­men schaf­fen, son­dern die Wett­be­werbs­fä­hig­keit euro­päi­scher Unter­neh­men unter­stüt­zen. Des­we­gen brau­chen wir glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für eine starke euro­päi­sche Wirt­schaft sowie dif­fe­ren­zier­tere Stan­dards für kleine, mittelständische- und große Unter­neh­men“.
Gleich­zei­tig warnt EU-Parlamentarier Voss, der die Städte Köln, Bonn und Lever­ku­sen sowie den Rhein-Sieg- und den Rhein-Erft-Kreis in Brüs­sel ver­tritt, vor zu schnel­len Schlüs­sen: „Bei der Rats­po­si­tion han­delt es sich um kein geschrie­be­nes Gesetz, es ist ledig­lich eine Aus­gangs­lage für die anste­hen­den Ver­hand­lun­gen. Sowohl das Par­la­ment als auch die Mit­glied­staa­ten soll­ten den Mut haben, auch von der eige­nen Posi­tion abzu­rü­cken und den Text zu ver­bes­sen, um den best­mög­li­chen Daten­schutz zu gewähr­leis­ten.“
SPD: EU-Mitgliedstaaten müssen Grundrechte stärken!
„Der aktuelle datenschutzrechtliche Zustand ist unhaltbar“, urteilt Birgit Sippel (SPD), innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament. Die Sozialdemokratin begrüßt, dass am Mittwoch endlich der Trilog, also die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und EU-Kommission, zur Datenschutz-Verordnung beginnen kann. Die Mitgliedstaaten hatten ihre jahrelange Blockadehaltung in der Frage erst Mitte Juni aufgegeben.
„Wenn Daten nicht geschützt werden, können etliche private Informationen an jeden gelangen, der genug dafür zahlt“, sagt Birgit Sippel. Die Analyse und Interpretation dieser Daten (profiling) kann für den einzelnen zu negativen Konsequenzen führen. Und trotzdem: „Der Rat hat die Überarbeitung  der Datenschutzrichtlinie jahrelang blockiert!“, sagt Birgit Sippel. „Die Länder haben damit den Schutz der Grundrechte ihrer Bürger verhindert. Und sie werden auch im Trilog versuchen, eine verwässerte Version durchzubringen.“
Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung: