Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Reichweite ein Einwilligung zur Erfassung von personenbezogenen Daten innerhalb einer Organisation hat. Lässt sich z.B. ein Newsletter Opt-In einer einer Konzern-Unit auch für das E-Mail Marketing anderer Konzern-Units nutzen? 
Grundsätzlich bezieht sich eine Einwilligung immer auf eine konkret zu benennende „verantwortliche Stelle“ – das ist im Zweifel nur ein einzelnes Unternehmen, keine ganze Unternehmensgruppe. Es ist aber möglich, eine Einwilligung so zu formulieren, dass sie auch mehrere Unternehmen gleichzeitig erfasst. Hierfür muss dann aus der Einwilligung klar erkennbar sein, welche Unternehmen der Einwilligende gemeint hat.
Es sind Konstellationen denkbar, in denen eine Einwilligung von einem einzelnen Konzernunternehmen eingeholt wird, dieses die Daten dann aber dennoch aus organisatorischen Gründen an andere Konzernunternehmen weitergeben möchte. Dies kann ggf. auch auf Basis gesetzlicher Erlaubnisse erfolgen. Die arbeitsteilige Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe stellt häufig eine datenschutzrechtlich wirksame Rechtfertigung dar (Erwägungsgrund 48).

Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung zum kostenlosen Download

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus der „Checkliste: 37 Fragen zu Datenschutzgrundverordnung“ von artegic und Bird&Bird. Die vollständige Checkliste finden Sie zum kostenlosen Download unter https://www.elaine.io/checkliste-datenschutzgrundverordnung

Checkliste: 37 Fragen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Checkliste: 37 Fragen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung