Für den Empfänger muss eindeutig erkennbar sein, wer der Absender einer Marketing E-Mail ist. Ein vollständiges Impressum ist darum Pflicht in jedem Newsletter. Welche Angaben Sie mindestens in Ihrem Impressum machen müssen, listen wir noch einmal hier für Sie auf.

Damit das Impressum gut erkennbar ist, muss es mit einer eindeutigen Bezeichnung wie „Impressum“ oder „Kontakt“ versehen sein. Darüber hinaus muss das Impressum leicht auffindbar sein. Um dies zu gewährleisten, sollte das Impressum auch dann erkennbar sein, wenn Bildelemente blockiert werden und es sollte innerhalb der eigentlichen E-Mail platziert und nicht hinter einem Link oder in anderen Texten – wie AGBs – versteckt werden. Ebenso sollte es in einer gut lesbaren Schriftgröße und Farbe verfasst sein.

Mindestangaben im Impressum

Folgende Angaben muss das Impressum von Marketing E-Mails enthalten:

  • Bei natürlichen Personen der ausgeschriebene Name.
  • Bei juristischen Personen die Firma inkl. Rechtsform sowie der Name des Vertretungsberechtigten (bei Gesamtvertretung die Namen so vieler Vertreter, wie für die Vertretung erforderlich).
  • Die vollständige Anschrift des Absenders mit Straße, Postleitzahl, Hausnummer und Ort (ein Postfach ist nicht ausreichend; bei mehreren Niederlassungen die Anschrift der Niederlassung, die den Betrieb organisiert, im Zweifel die Hauptniederlassung).
  • E-Mail-Adresse, grundsätzlich auch Telefonnummer, die Angabe einer Faxnummer steht frei.
  • Registerinformationen (das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Absender eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer).
  • Bei Diensten, die behördlicher Zulassung bedürfen, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Berufsspezifische Informationen bei bestimmten Berufen, z. B. Rechtsanwälten (die Kammer, welcher der Absender angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Informationen dazu, wie diese zugänglich sind).
  • Soweit vorhanden, Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c der Abgabenordnung.
  • Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Fazit

Das Impressum ist Pflicht in jedem Newsletter und jeder Marketing E-Mail. Rufen Sie sich die Pflicht- und Mindestangaben für das E-Mail-Impressum immer wieder mal ins Gedächtnis, damit Ihr E-Mail Marketing rechtssicher bleibt.