Big Data und Recht: Welche Datenerhebungen im Big Data Umfeld der Zustimmung bedürfen

Nach dem UrhG ist eine urheberrechtlich relevante Nutzung (also insbesondere eine Speicherung der Daten und ihre öffentliche Zurverfügungstellung) von urheberrechtlich geschützten Werken (siehe hier Beitrag 1) grundsätzlich nur mit Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte an den Werken zulässig; ohne eine solche Zustimmung ist eine relevante Nutzung nur in sehr eingeschränktem Umfang im Rahmen urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen…