Produkt- und Markenpräferenzen, Interessen, Einstellungen, soziale Kontakte, Soziodemografie, Standorte und Bewegungsmuster etc. – Unternehmen wissen mehr über Konsumenten als je zuvor oder haben zumindest die technischen Möglichkeiten, es zu erfahren. An jedem digitalen Touchpoint hinterlassen Konsumenten eine Vielzahl an Daten, ob bewusst oder unbewusst, die von Unternehmen in Informationen über die Konsumenten umgewandelt und für verschiedenste digitale Geschäftsmodelle und Marketing Maßnahmen genutzt werden. Grundsätzlich sind die meisten Konsumenten auch bereit, Daten preiszugeben, wenn sie dafür von Unternehmen einen Mehrwert erhalten. Doch mit den steigenden Möglichkeiten zur Datenerfassung und-verarbeitung steigt auch auch die Sensibilität für Datenschutz und Datensicherheit steil an. Damit einher gehen Angst vor Datenmissbrauch sowie ein generelles Misstrauen gegenüber kommerzieller Datennutzung. Konsumenten ziehen klare Grenzen, ab denen sie kommerzielle Datennutzung nicht mehr hilfreich oder sogar innovativ finden sondern unheimlich, aufdringlich und unseriös. Laut einer aktuellen Studie von Kantar TNS machen sich 56 Prozent der Konsumenten in Deutschland Gedanken über die Verwendung Ihrer Daten durch Unternehmen. Viele haben das Gefühl, dass die erfassten Daten nicht zu ihrem eigenen Nutzen eingesetzt werden und fordern zumindest ein größeres Mitsprachrecht bei der Verwendung ihrer Daten.
Laut der Kantar TNS Studie sind z.B. 56 Prozent der Verbraucher dagegen, dass vernetzte Geräte ihre Aktivitäten überwachen. Ein aktueller KPMG Report kommt zu Ergebnissen, die ein ähnliches Bild ergeben. 55 Prozent der weltweit Befragten haben sich schon einmal wegen Datenschutzbedenken gegen einen Kauf entschieden. 75 Prozent finden es unangenehm, wenn ihre Daten an Dritte weiterverkauft werden. Über zwei Drittel fühlen sich nicht damit wohl, dass Tablet und Smartphone Apps ihre personenbezogenen Daten nutzen. Nur die Hälfte der Befragten würden eine „geringere“ Privatsphäre gegen günstigere Produkte eintauschen.

Datenschutz als Chance und USP

Was bedeutet das für Unternehmen? Unternehmen tun gut daran, die Grenzen ihrer Kunden zu kennen und nicht zu überschreiten. Doch was zunächst restriktiv klingt, kann auch eine Chance sein. Wenn Datenschutz und Datensicherheit von Konsumenten als geschäftskritisch gesehen werden, bedeutet das auch, dass Unternehmen profitieren, die sich in diesen Bereichen hervortun. Unternehmen, die hohe Standards implementieren, diese transparent kommunizieren und ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten und das im Tausch gegen die Daten, die dafür auch wirklich notwendig sind, stärken das Vertrauen der Kunden und verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil, insb. im internationalen Vergleich mit Unternehmen aus Ländern mit (in der Vergangenheit) geringerem Datenschutzniveau. In diesem Kontext sollte auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Chance begriffen werden. Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde erstmals ein Regelwerk geschaffen, das die Erfassung und Verarbeitung von Daten EU-weit regelt und damit das Nebeneinander verschiedener, abweichender nationaler Regelungen beendet. Welche Auswirkungen die Datenschutzgrundverordnung auf Unternehmen hat, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Deutsche Unternehmen haben bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung jedoch definitiv einen Vorsprung, da sich die Datenschutzgrundverordnung in vielen Teilen an der bisherigen deutschen Rechtslage orientiert, mit der deutsche Unternehmen bereits seit langem vertraut sind und die bereits umgesetzt wurde. Dieser Wettbewerbsvorteil gilt insbesondere gegenüber US-Unternehmen, die sich ebenfalls an die Datenschutzgrundverordnung zu halten haben, wenn sie ihre Dienste innerhalb der EU anbieten.

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung stockt – artegic unterstützt durch Workshops

Laut der aktuellen Studie Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung der artegic AG haben nur 10 Prozent der Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung bereits fertig umgesetzt. Studien von Bitkom und Trend Micro kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Frist zur Umsetzung der Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung ist der 25. Mai 2018. Wer seine Prozesse zur Datenerfassung und -verarbeitung bis dahin nicht an die Anforderungen, der Datenschutzgrundverordnung angepasst hat, steht vor dem Risiko hoher Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Mit über 10 Jahren Erfahrung im Bereich digitaler Dialog und Datenschutz unterstützt artegic Unternehmen bei der Beurteilung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung für das digiatle Marketing. Im Rahmen eines GDPR Readyness Workshop unterstützt artegic die im Marketing eingesetzten Daten, Prozesse und Systeme zu bewerten hinsichtlich der Auswirkungen auf den Datenschutz sowie der Konformität mit der Datenschutzgrundverordnung und weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Workshop dient einer praxisgerechten Orientierung und schafft so schnelleren Überblick über die umtzesetzenden Maßnahmen.