Newsletter und Marketing E-Mails müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Worauf Sie achten müssen, um eine rechtssichere Kennzeichnung zu gewährleisten, lesen Sie hier.

Für den Empfänger eines Newsletters oder einer Marketing Mail muss eindeutig erkennbar sein, dass der Absender eine kommerzielle Absicht verfolgt. Diese Absicht muss schon über Absender und Betreffzeile erkennbar sein, also bevor der Empfänger den Newsletter öffnet. Falls die Betreffzeile einen nichtkommerziellen Inhalt suggeriert, kann dies als Verschleierung ausgelegt werden und wäre strafbar. Eine Verschleierung liegt auch dann vor, wenn der Absender der E-Mail eine falsche Identität vortäuscht, also z.B. vorgibt, ein Freund des Empfängers zu sein.

Ebenfalls darf die Absicht des Versenders nicht verheimlicht werden. Eine Verheimlichung liegt dann vor, wenn der Absender seine Identität überhaupt nicht angibt – z.B. wenn er die Versenderangabe löscht oder über einen Remailer anonymisiert.

Fazit

Selbst wenn Sie bereits Ihre Newsletter rechtssicher als Werbung kennzeichnen: Rufen Sie sich die oben genannten Punkte immer wieder mal ins Gedächtnis, um rechtssicheres E-Mail Marketing zu betreiben.

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