Wie es Ihnen gelingt, Social Media und E-Mail-Marketing crossmedial zu nutzen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Social-Media-Marketing und E-Mail-Marketing crossmedial nutzen? Das geht!“. Die Vorteile der crossmedialen Nutzung für das Marketing liegen klar auf der Hand. Aber gibt es rechtliche Anforderungen bei der Nutzung von Social Network Kontakten zu beachten? Ist es rechtskonform, die Social Media Daten herunterzuladen, um damit Ihre eigenen Daten anzureichern? Ist es ok, wenn Sie Ihren Social Network-Kontakten auch E-Mails oderMobile  Messages schicken?

Dürfen Sie Social Media Kontakten E-Mails oder Messages schicken?

Es erscheint doch irgendwie reizvoll, beispielsweise den Facebook-Kontakten einfach mal auch E-Mails oder Mobile Messages zu schicken. Jedoch gilt es dabei gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zwar gibt es zur geschäftlichen Kommunikation (Werbung etc.) innerhalb sozialer Netzwerke noch keine gesicherte Rechtsprechung oder Meinung in der juristischen Literatur. Es dürfte aber relativ eindeutig sein, dass hier ähnliches gilt, wie auch ansonsten zum E-Mail Marketing. Denn das einschlägige Gesetz (UWG) spricht nicht von „E-Mails“, sondern von „elektronischer Post“. Dazu gehören auch Messages auf Facebook und ähnlichen Diensten. Zu beachten sind jedoch auch die AGB‘s der sozialen Netzwerke, die in der Regel geschäftliche Kommunikation in privaten Messages verbieten.

E-Mail Marketer sollten daher stets versuchen, Ihre Kontakte aus Social Networks zu einem direkten Dialogmarketing Opt-In zu bewegen. So sind Sie im Marketing unabhängig von AGBs der Social Networks und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Dürfen Sie Social Media Kontaktdaten herunterladen?

Nutzer geben in den Sozialen Netzwerken viele Informationen von sich preis – Informationen, die sich werblich nutzen lassen. Als E-Mail Marketer könnten Sie da ja auf die Idee kommen, die Daten ihrer Social Media Follower herunterzuladen und dann damit die Daten Ihrer Newsletter-Empfänger anzureichern. Dürfen Sie das? Zwar existiert bisher noch keine gesicherte Rechtsprechung, aber es ist anzunehmen, dass dies nicht erlaubt ist. Das dürfte sowohl für private Kontakte, aber auch für Fans von geschäftlichen Seiten auf Social Networks gelten, wenn keine entsprechende Einwilligung zum Transfer der Daten und zum Nutzen für E-Mail Marketing vorliegt. Daher sollte das Ziel geschäftlicher Social Media Aktivitäten stets der Erhalt eines echten Dialogmarketing Opt-Ins sein – und nicht nur das Generieren von Fans, Followern und Likes. Letztere sind im Zweifel Daten des Social Networks, auf die man keinen Zugriff und keine weitere Nutzungsmöglichkeit hat.

Fazit

Social Media ist gefüllt mit Daten und Informationen der Nutzer, die für Marketer relevant erscheinen. Da ist es natürlich reizvoll, diese Daten auch für das Newsletter Marketing zu nutzen oder diese herunterzuladen, um die eigene Datenbasis anzureichern. Rechtlich auf der sicheren Seite, sind Sie, wenn Sie die oben genannten Punkte beachten.

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