Die Einwilligung zum E-Mail Marketing muss immer freiwillig sein. Das heißt aber auch, dass der Empfänger jederzeit seine Einwilligung wieder zurückziehen können muss. Wie können Sie Ihren Empfängern dies ermöglichen? Und was haben Sie dabei zu beachten?

Jeder einzelne Newsletter muss eine eindeutig identifizierbare, rechtssichere Abmeldefunktion (Opt-Out) aufweisen. Und bereits beim Opt-In sollte der Empfänger deutlich darauf hingewiesen werden, dass er sich jederzeit wieder vom Erhalt des Newsletters abmelden kann und dass daraus keine Nachteile für ihn entstehen.

Der Abmeldevorgang: einfach und unmissverständlich

Die Abmeldung muss möglichst einfach gehalten werden, beispielsweise durch einen einfachen Link. Komplizierte Abmeldevorgänge – die z.B. noch einmal ein Passwort verlangen – sind rechtlich bedenklich und zu vermeiden.

Falls der Empfänger mehrere Newsletter abonniert hat, sollte ihm eindeutig kommuniziert werden, von welchem Angebot er sich gerade abmeldet. Beispielsweise indem die konkreten Newsletter noch einmal aufgeführt werden. Je nach Umfang der abgegebenen Einwilligung empfiehlt es sich, die möglichen Opt-Out Optionen – z.B. auf einer separaten Landingpage – einzeln aufzulisten. So hat der Empfänger die Möglichkeit, z.B. nur Teile des Newsletter-Angebotes abzumelden oder nur die weitere Erhebung personenbezogener Daten zu unterbinden, den Newsletter aber weiter zu erhalten.

Bedenken Sie dabei, dass ein Empfänger sich von einer Marke bzw. einem Absender abmeldet. Unabhängig der tatsächlich vielleicht unterschiedlichen und unabhängigen Einwilligungen möchte er i.d.R. von diesem Absender keine Informationen mehr erhalten. Bieten Sie im Zweifel auch hier eine Aufstellung aller aktuellen Einwilligungen zur selektiven Abwahl an.

Wie sieht es aus mit Abmeldefunktionen bei Service- und Transaktionsmails?

Bei Service- und Transaktionsmails, deren Erhalt zum Bezug einer Leistung zwingend sind, ist eine Abmeldefunktion nicht vorgeschrieben. Wenn die E-Mail allerdings nicht zwingend erforderlich ist oder ein Gericht sie als mittelbare Werbung oder Verkaufsförderung auslegen könnte, können Sie im Zweifelsfall doch eine Opt-Out Möglichkeit integrieren.

Fazit

Um Ihren Empfängern eine rechtssichere Abmeldemöglichkeit von Ihrem E-Mail-Marketing zu ermöglichen, muss das Opt-Out eindeutig identifizierbar und möglichst einfach gestaltet sein. Beachten Sie gerne auch die weiteren oben genannten Tipps, um Ihren Empfängern gff. weitere Optionen als eine allumfassende Abmeldung zu bieten.

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