Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. In diesem Beitrag erklären wir, was eine wirksame Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten im Marketing inhaltlich beinhalten muss.
Eine Einwilligungserklärung muss konkret bezeichnen, auf welche Person, auf welche verantwortliche(n) Stelle(n) und auf welche Verwendungszwecke sie sich bezieht. Eine „Pauschaleinwilligung“ wäre unwirksam – sowohl wenn sie sich auf ungenau bezeichnete Vielzahl von Fällen bezieht, als auch wenn sie keine konkrete Zweckbeschreibung enthält. Empfehlenswert ist es, auch Hinweise auf die Nutzung von Betroffenenrechten (Rücknahme der Einwilligung, Berichtigungs- und Löschungsrechte etc.) direkt in die Einwilligung aufzunehmen.
Vor der Erteilung einer Einwilligung ist in vielen Fällen ohnehin eine Information des Betroffenen über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten verpflichtend. Eine Einwilligungserklärung kann hierauf Bezug nehmen.

Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung zum kostenlosen Download

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus der „Checkliste: 37 Fragen zu Datenschutzgrundverordnung“ von artegic und Bird&Bird. Die vollständige Checkliste finden Sie zum kostenlosen Download unter https://www.elaine.io/checkliste-datenschutzgrundverordnung

Checkliste: 37 Fragen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Checkliste: 37 Fragen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung