Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. In diesem Beitrag erklären wir, welche datenschutzrechtliche Regelungen neben der Datenschutzgrundverordnung bestehen bleiben.

Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist es, die Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU weiter voranzutreiben. Jedoch ist dies nur eingeschränkt gelungen. Es wird auch in Zukunft in vielen Bereichen Spielraum für nationale Regelungen geben. Die Verordnung enthält eine ganze Reihe von Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedstaaten erlauben oder auftragen, abweichende bzw. ergänzende Regelungen zu treffen.
Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise anordnen, dass die Einwilligung keine adäquate Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (bestimmter Kategorien von) sensiblen Daten (siehe dazu Frage 16.e.) sein soll. Auch können nationale Regelungen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von sensiblen Daten vorsehen (für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke). Andere Bereiche, in denen mitgliedstaatliches Recht weiter relevant sein wird, umfassen etwa

  • bestimmte Regelungen zum Zwecke der nationalen Sicherheit und der Strafprävention/-verfolgung;
  • die mögliche Absenkung der Altersgrenze zur Einwilligung durch Kinder von 16 auf bis zu 13 Jahre;
  • die Einschränkung des Rechts auf Datenlöschung des Betroffenen (Speicherpflichten);
  • die Erweiterung der Befugnisse der verantwortlichen Stelle im Zusammenhang mit automatisierten Einzelentscheidungen (einschließlich Profiling);
  • die Schaffung gewisser bindender Rechtsinstrumente für die Verarbeitung durch einen Auftragsdatenverarbeiter;
  • die Einführung von Regelungen zur Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten;
  • die Einschränkung der Informationspflichten im Bereich der Berufsgeheimnisse und sonstiger Geheimhaltungspflichten;
  • und den Erlass von Regelungen für die Verarbeitung von nationalen Kennziffern.