Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Betroffen sind alle Unternehmen (nicht nur) der digitalen Wirtschaft, insbesondere solche, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört. Für das digitale Marketing, das heutzutage mehr und mehr datengetrieben ist, gibt es eine Reihe von Herausforderungen, aber auch Chancen, die zu beachten sind. Einige der Neuigkeiten sind grundlegender Natur und können Geschäftsmodelle in Frage stellen. Sie müssen von den Unternehmen daher bereits jetzt adressiert werden, um eine rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse und ggf. – modelle bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts 2018 sicher zu stellen. artegic und die renommierte Kanzlei Bird&Bird beantworten in einer umfangreichen Checkliste die 37 wichtigsten Fragen zu Datenschutzgrundverordnung.

Welche Daten und Handlungen sind von der Datenschutzgrundverordnung erfasst? Wen betrifft die Datenschutzgrundverordnung in welchem Ausmaß? Wann benötige ich eine Einwilligung für die Verarbeitung von Daten und welche Reichweite hat diese Verarbeitung innerhlab der Organisation? Ist eine Einwilligung durch Adresshandel übertragbar? Welchen Pflichten zur Datenlöschung müssen Unternehmen nachkommen? Auf diese und weitere Fragen liefert die Checkliste „37 Fragen zur Datenschutzgrundverordnung“ ausführliche Antworten. Die Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit der international renommierten Kanzlei Bird&Bird erarbeitet und ist der bislang ausführlichste Ratgeber für Unternehmen zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung.

Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung als Download erhalten

Die Checkliste „37 Fragen zur Datenschutzgrundverordnung“ von artegic und Bird&Bird ist ab sofort zum Download verfügbar unter www.elaine.io/checkliste-datenschutzgrundverordnung